Rechtsprechung
RG, 24.02.1882 - 267/82 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1882,527) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Kann der Antrag auf Strafverfolgung auch dann als schriftlich gestellt erachtet werden, wenn derselbe im mündlichen Auftrage des Berechtigten von einem Dritten nicht bloß geschrieben, sondern auch mit der Namensunterschrift des Berechtigten versehen worden ist?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 6, 69
Wird zitiert von ...
- BGH, 12.05.2022 - 5 StR 398/21
Strafverfahren wegen eines mittels "einfacher" E-Mail und daher nicht formgerecht …
Entsprechend wird angenommen, dass die Schriftform des § 158 Abs. 2 StPO auch durch Verwendung eines Faksimilestempels (RGSt 62, 53;… KKStPO/Griesbaum aaO Rn. 45a unter Verweis auf OLG Hamm, Beschluss vom 18. Dezember 2014 - 1 RVs 115/14), durch Blankounterschrift auf einem Formblatt (…MüKoStPO/Kölbel, § 158 Rn. 44) oder dadurch erfüllbar ist, dass der Name des Antragstellers befugtermaßen von einem anderen geschrieben wird (RGSt 6, 69;… LR/Erb, StPO, 27. Aufl., § 158 Rn. 49).